AGB´s

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Die nachstehenden Verkaufsbedingungen bilden einen wesentlichen Bestandteil unserer Angebote und Auftragsbestätigungen.

Sie gelten für sämtliche Verkäufe, sofern sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung abgeändert werden. Bedingungen jeglicher Art des Bestellers, die nicht mit unseren Bedingungen übereinstimmen, gelten nur dann, wenn wir unser Einverständnis dazu schriftlich gegeben haben.

1. Angebote und Verkäufe.
Angebote, auch per Telefon sind stets freibleibend und unterliegen diesen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen. Jegliche getroffenen Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, um verbindlich zu sein. Dieses gilt auch für Nebenabreden und Zusagen durch unsere Vertreter.

2. Preise.
Alles Preise gelten, wenn nicht anders ausdrücklich vereinbart, ab Werk zzgl.. Versandkosten. Wenn nicht anders vereinbart, wählen wir den Transportweg und die Transportmittel ohne Verantwortung für den billigsten oder schnellsten Weg. Mehrfrachten, auch solche, die durch die besondere Beschaffenheit des Gutes (Sperrgüter etc.) entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers. Werden nach geschlossenem Vertrag, Frachten, Steuern oder sonstige Lasten neu eingeführt oder erhöht, sind wir berechtigt, auch bei frachtfreier Lieferung diese Erhöhungen, gegebenenfalls rückwirkend, dem Kaufpreis zuzuschlagen.

3. Lieferfrist.
Die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Lieferfrist läuft vom Tage der vollständigen Klärung der Bestellung. Sie gilt nur annähernd und ist unverbindlich. Ihre Nichteinhaltung berechtigt den Besteller nicht, uns in Verzug zu setzen oder vom Vertrage zurückzutreten. Für die Lieferfrist gelten alle Vorbehalte, die sich aus unvorhergesehenen Hindernissen, sowohl im eigenen Betrieb als auch in denen der Zulieferanten, ergeben können.

4. Gefahrenübergang.
Jede Gefahr geht auf den Empfänger über, wenn die Lieferung unser Werk verlässt oder dem Besteller zur Verfügung gestellt wird.

5.
Für Teile, die nach von uns entwickelten Entwürfen, Zeichnungen oder Werkzeugen hergestellt werden, beanspruchen wir das Alleinherstellungsrecht. Eine Nachahmung bzw. Ausführung durch Dritte ist nur mit unserer Genehmigung gestattet.

6.
Der Auftraggeber haftet für die etwaige Verletzung fremder Schutzrechte wenn die Herstellung und Lieferung von Gegenständen nach seinen Angaben durch uns vorgenommen wurden.

7. Höhere Gewalt.
Besondere Verhältnisse, wie Mobilmachung, Krieg, Betriebseinstellung, Betriebseinschränkungen, Energie- und Rohstoffmangel, als auch Eindeckungsmöglichkeit nur zu erhöhten Preisen, Streik in unserem Betrieb oder Zulieferwerk, Versandsperren, neue behördliche Verordnungen, die sich auf Erzeugung und Versand auswirken, sowie sonstige Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, jederzeit vom Vertrage zurückzutreten, ohne dass der Käufer irgendwelche Rechte hieraus geltend machen kann. Etwaige Zahlungen werden ohne Zinsvergütung zurückerstattet.

8. Mängelrügen.
Soweit nicht Mängelrüge durch besondere Vereinbarung geregelt, insbesondere dadurch auch geschlossen wird, dass der Besteller die Ware nach Erhalt zu prüfen und abzunehmen hat, sind Mängelrügen nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware zulässig. Erweist sich eine Mängelrüge als begründet und wird von uns anerkannt, leisten wir kostenlos Ersatz gegen Rücklieferung der mangelhaften Ware und vergüten hierfür den Gegenwert. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz oder Vertragsstrafen, Vergütung von Löhnen, Fracht oder sonstigen Ausfällen, sind ausgeschlossen. Wegen mangelhaften Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte bezüglich der übrigen Teilmengen herleiten.

9. Eigentumsvorbehalt.

  1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Gerichtsstand für beide Teile ist das Amtsgericht Osnabrück. Deutsches Recht ist ausschließlich maßgebend.